Unser Anspruch
Respekt und Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Psychische Erkrankungen werden häufig stigmatisiert. Betroffene müssen noch immer Ausgrenzung und respektloses Verhalten erleben. Das darf nicht sein. Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle und kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Das sagt ausdrücklich die UN-Behindertenrechtskonvention, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 verabschiedet wurde und zwei Jahre später in Kraft trat.
Wir arbeiten mit unseren Klienten grundsätzlich partnerschaftlich und auf Augenhöhe zusammen. Das bedeutet: Wir stellen uns mit unserem Fachwissen nicht über die erkrankten Menschen. Im Gegenteil nehmen wir sie als Experten ihrer eigenen Erkrankung bzw. Gesundheit ernst. Gemeinsam definieren wir Ziele und erarbeiten Lösungswege. Darüber hinaus pflegen wir mit verschiedenen Ansätzen wie Mitbestimmung oder Beiräten eine lebendige Beteiligungskultur. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Angehörigen. Allerdings nur, wenn unsere Klienten dies wünschen und auch die Angehörigen dazu bereit sind.
Gegenseitiger Respekt, Wertschätzung, transparente Kommunikation, Akzeptanz und Unvoreingenommenheit sind für uns im gegenseitigen Umgang selbstverständlich.
Mehr über unseren Anspruch erfahren Sie in unserem Leitbild.